Mit Inkrafttreten des Mietrechtsnovellierungsgesetzes (MietNovG) ab 1. Juni 2015 gelten zwei grundlegende Neuerungen bei der Neuvermietung von Wohnungen. Erstens tritt die Mietpreisbremse in Kraft. Zweitens gilt bei der Bezahlung der Maklerprovision das so genannte Bestellerprinzip. Das heißt, bei der Mietwohnungsvermittlung wird die Maklerhonorierung in fast allen Fällen vom Mieter auf den Vermieter übertragen. Ziel ist es, dass derjenige, der den Makler bestellt und beauftragt, also in der Regel der Vermieter, diesen auch bezahlt.
In diesem Zusammenhang darf darauf verweisen werden, dass die Mietpreisbremse nur in angespannten und ausgewählten Regionen seine Anwendung findet, das Bestellerprinzip indes flächendecken für ganz Deutschland gilt.
Das Wichtigste in Kürze zusammengefasst: